Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung („Unfallversicherungsgesetz“) im Jahre 1884. Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland. Quelle Wikipedia
Wikipedia - Gesetzliche Unfallversicherung :
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland
Webseite Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Hier finden Sie alle Informationen zum Thema gesetzliche Unfallversicherung. z.B. Unfallversicherung Arbeitgeber, Unfallversicherung Arbeitnehmer, Unfallversicherung Unternehmer
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www.dguv.de
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