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Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung („Unfallversicherungsgesetz“) im Jahre 1884. Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland. Quelle Wikipedia

Wikipedia - Gesetzliche Unfallversicherung :
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland


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